Logo C.F. Müller
Ausgabe 4/2022

Nachruf

Dieter Dölling
Karl Heinz Gössel (16.10.1932–19.2.2022)

 

Abhandlungen

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Freiburg i. Br.
Die subjektiven Rechte der Angehörigen von Mordopfern – und ihre Relevanz für die Wiederaufnahme nach § 362 Nr. 5 StPO

Prof. Dr. Till Zimmermann, Trier
Das Crime/War-Dilemma
Die Abgrenzung von Terrorismus und Kriegsverbrechen als (völker-)strafrechtliche Herausforderung

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Köln
Die Neuregelung der Suizidassistenz
Würdigung der aktuell vorliegenden Gesetzentwürfe und einige allgemeine Gedanken


Schrifttum

Professor Dr. Christoph Gusy, Bielefeld
Robert Chr. van Ooyen, Öffentliche Sicherheit und Freiheit

Professor Dr. Dr. h.c. Franz Streng, Erlangen
Erik Weiss, Die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG und zugleich ein Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion um die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender de lege ferenda

Professor Dr. Ulrich Eisenberg, Berlin
Alessa Trunk, Der Zuständigkeitswechsel nach § 126 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung
Die prozessuale Überholung der Haftbeschwerde im Konflikt mit dem Beschleunigungsgrundsatz und dem Recht auf effektiven Rechtsschutz

Universitätsprofessor Dr. Otto Lagodny, Salzburg
Andrés Payer, Territorialität und grenzüberschreitende Tatbeteiligung
International Criminal Law/Völkerstrafrecht und internationales Strafrecht; Bd. 8
Dike Verlag, Zürich 2021. LVII, 98 S., CHF 54,–

____________________

 

Abhandlungen

Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Freiburg i. Br.
Die subjektiven Rechte der Angehörigen von Mordopfern – und ihre Relevanz für die Wiederaufnahme nach § 362 Nr. 5 StPO 
Der Beitrag befasst sich mit dem neuen § 362 Nr. 5 StPO, der es ermöglicht, nach einem rechtskräftigen Freispruch ein Strafverfahren wieder aufzunehmen, falls neue Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe dafür ergeben, dass wegen Mordes oder völkerrechtlicher Verbrechen zu verurteilen ist. Die Autorin vertritt die Auffassung, dass es sich um eine verfassungsgemäße Norm handelt. Bei der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Prozessgrundrecht in Art. 103 Abs. 3 GG sei nicht auf den abstrakten Wert der „materiellen Gerechtigkeit“ abzustellen. Vielmehr liege der Grund für einen zulässigen Eingriff in das Prozessgrundrecht darin, dass Opfer unter bestimmten Umständen, bei schwersten Straftaten gegen die Person, ein subjektives Recht auf effektive Strafverfolgung haben. Es wird die Relevanz von Kammerentscheidungen des 2. Senats des BVerfG hervorgehoben, die u.a. auch den Angehörigen getöteter Menschen ein solches subjektives Recht zugestehen.

Sie haben Goltdammer‘s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.


Prof. Dr. Till Zimmermann, Trier
Das Crime/War-Dilemma
Die Abgrenzung von Terrorismus und Kriegsverbrechen als (völker-)strafrechtliche Herausforderung
Das Terrorismusstrafrecht des StGB wird inzwischen auch auf die Kampfteilnahme in undurchsichtigen Bürgerkriegen angewendet. Hierdurch kommt es zu problematischen Überlagerungen mit den völkerstrafrechtlichen Kriegsverbrechenstatbeständen. Die dazu vom BGH entwickelte Konkurrenzlösung widerspricht dem unionsrechtlichen Terrorismusverständnis und untergräbt humanitärvölkerrechtliche Zielsetzungen. Der Beitrag beleuchtet alternative Lösungsmodelle und schlägt ein dogmatisches Umdenken in Gestalt einer klaren Abgrenzung von Kriegs- und Friedensterrorismus vor.

Sie haben Goltdammer‘s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Köln
Die Neuregelung der Suizidassistenz
Würdigung der aktuell vorliegenden Gesetzentwürfe und einige allgemeine Gedanken
Nach Verwerfung des früheren § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) durch das BVerfG als verfassungswidrig ist die gesellschaftliche Debatte darüber, wie wir mit Fällen der Suizidassistenz rechtlich umgehen möchten, auf Anfang gestellt. Mittlerweile liegen vier Gesetzesvorschläge aus dem Kreis des Deutschen Bundestages und vom Bundesgesundheitsministerium vor, die hier näher vorgestellt werden. Es bestehen Bedenken dagegen, dass auch nur einer davon den „Königsweg“ im rechtlichen Umgang mit der Suizidassistenz beschreitet – und dass es diesen überhaupt gibt. Er wird daher auch in diesem Beitrag sicherlich nicht skizziert. Die nähere Analyse der vorliegenden Gesetzentwürfe zeigt aber zumindest eines: Weniger ist mehr. Dies bestätigt sich gerade im Kontext der Suizidassistenz im Hinblick auf die Gewährleistung einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung. Insbesondere umfangreiche Verfahrensvorschriften, die nicht nur ein Angebot enthalten, sondern Einschränkungen der Selbstbestimmungsfreiheit vorsehen, sind daher kritisch zu sehen.

Sie haben Goltdammer‘s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.
 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite