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Aktuelle Ausgabe 7/2025

Abhandlungen

Professor Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg LL.M. (Harvard), Bonn / Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Bonn
Der Fall "Wittlich": Ein Lehrstück internationaler Zusammenarbeit in Strafsachen bei Inlandstaten
Hans-Ullrich Paeffgen zum 80. Geburtstag

Professorin Dr. Bettina Weißer, Köln
Ärztliche Suizid- und Sterbehilfe
Rechtsvergleichend begründete Antworten auf offene Fragen der deutschen Rechtslage


Schrifttum

Professor Dr. Jan Zopfs, Mainz
Anna Francesca Steins, Der Anwendungsbereich konkreter Gefährdungsdelikte mit vorsätzlicher Leibes- oder Lebensgefährdungskomponente de lege ferenda

Privatdozentin Dr. Georgia Stefanopoulou, Hannover/Leipzig
Diana Werner, Wiedereingliedern oder wegsperren? 

Professor Dr. Gereon Wolters, Bochum

Jennifer Schwer, Die strafrechtlichen Regelungen der Prostitution

Dipl.-Kfm. Christian Bliesener, LL.B., CFE, Bremen
Nick Furneaux, There"s No Such Thing As Crypto Crime: An Investigative Handbook

Professor Dr. Jörg Scheinfeld, Mainz
Claus-Peter Lorenzen, Die Einwilligung Minderjähriger in ärztliche Heileingriffe am Beispiel der Coronaschutzimpfung


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Abhandlungen

Professor Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg LL.M. (Harvard), Bonn / Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Bonn
Der Fall "Wittlich": Ein Lehrstück internationaler Zusammenarbeit in Strafsachen bei Inlandstaten
Hans-Ullrich Paeffgen zum 80. Geburtstag
Bei einem simplen Sachverhalt unterlaufen zwei konkurrierend zuständigen Strafverfolgungsbehörden Belehrungsfehler, die zur Unverwertbarkeit des polizeilichen Geständnisses und zum Freispruch führen. Der Fall erregt auch in der Fachöffentlichkeit Aufsehen und Unverständnis ("Freispruch trotz Geständnisses") und zeigt exemplarisch, dass zwei Rechtsordnungen zwar dieselben strafprozessualen Grundsätze anerkennen mögen, deren Ausgestaltung im Detail aber drastisch unterschiedliche Ergebnisse zeitigen kann. Der Beitrag ist dem Altmeister des Strafprozessrechts Hans-Ullrich Paeffgen gewidmet, der schon immer ein waches Auge für skandalöse Fälle und Justizversagen hatte.

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Professorin Dr. Bettina Weißer, Köln
Ärztliche Suizid- und Sterbehilfe
Rechtsvergleichend begründete Antworten auf offene Fragen der deutschen Rechtslage
"Individualität, Identität und Integrität" - mit diesem Dreiklang beschreibt das BVerfG (BVerfG v. 26.2.2020 - 2 BvR 2347/15, BVerfGE 153, 182, Rz. 206) den Schutzgegenstand der Garantie menschlicher Würde, wie sie auch mit Blick auf ein selbstbestimmtes Lebensende uneingeschränkte Geltung beansprucht. Die einfachgesetzliche und justizpraktische Einlösung dieses Anspruchs im Spannungsfeld zum strafrechtlichen Lebensschutz hat sich unter dem Einfluss gewandelter gesellschaftlicher Wertvorstellungen kontinuierlich weiterentwickelt. Die aktuelle Strafrechtslage im Kontext professioneller Suizidassistenz und aktiver Sterbehilfe weist allerdings Leerstellen auf, die selbstbestimmtes Sterben mitunter (be-)hindern. Andere Rechtsordnungen sind der deutschen hier vielfach weit voraus.

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