Aktuelle Ausgabe 3/2025
Abhandlungen
Professorin Dr. Anna H. Albrecht, Potsdam
Erkenntnisse aus heimlichen Ermittlungsmaßnahmen - zum Nachweis auch von Bagatellkriminalität?
Akademische Rätin a.Z. Dr. Kristina Peters, M.A., München
Angriffe auf die Demokratie
Der strafrechtliche Schutz von Wahlen im Zeitalter der Digitalisierung
Akademische Rätin Dr. Svenja Raube, LL.M., Köln
Die Erweiterung der Nebenklagebefugnis auf Völkerstraftaten
Zwischen dem Ideal kraftvoller Weltrechtspflege und der Sorge vor Entgrenzung
Schrifttum
Professor Dr. Frank Zieschang, Würzburg
Simon Pschorr, Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände
Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGB
Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M., Köln
Jörg Arnold, Pranger 3.0. Wie moderne Medien den Rechtsstaat gefährden
Erfahrungen der Strafverteidigung und kritische Betrachtungen
Dipl.-Kfm. Christian Bliesener, LL.B., Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Bremen
Leon Böhm, Der strafrechtliche Schutz der Inhaberschaft von Kryptowährungseinheiten
Oberstaatsanwalt Professor Dr. Jens Lehmann, Celle
Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen
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Abhandlungen
Professorin Dr. Anna H. Albrecht, Potsdam
Erkenntnisse aus heimlichen Ermittlungsmaßnahmen - zum Nachweis auch von Bagatellkriminalität?
Erkenntnisse, die mittels Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, die an den Verdacht einer Katalogtat gebunden sind, dürfen nach h.M. zum Nachweis derselben prozessualen Tat auch dann noch verwertet werden, wenn der Verdacht der Katalogtat zwischenzeitlich entfallen ist. Der Beitrag argumentiert, dass eine solche Verwertung nicht mit verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Vorbehalt des Gesetzes und dem Zweckbindungsgrundsatz, in der neuen Rechtsprechung des BVerfG zu vereinbaren ist.
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Akademische Rätin a.Z. Dr. Kristina Peters, M.A., München
Angriffe auf die Demokratie
Der strafrechtliche Schutz von Wahlen im Zeitalter der Digitalisierung
Allenthalben werden Befürchtungen geäußert, dass dem demokratischen Prozess aus der Sphäre des Digitalen erhebliche Gefahren drohen. Der Beitrag untersucht den Anwendungsbereich des Wahlstrafrechts und geht der Frage nach, ob angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Schutzlücken bestehen.
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Akademische Rätin Dr. Svenja Raube, LL.M., Köln
Die Erweiterung der Nebenklagebefugnis auf Völkerstraftaten
Zwischen dem Ideal kraftvoller Weltrechtspflege und der Sorge vor Entgrenzung
Das am 3.8.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts hat begrüßenswerte Anpassungen in den materiellen Tatbeständen des Völkerstrafgesetzbuchs mit sich gebracht, durch die das deutsche Völkerstrafrecht weiter an das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs angepasst worden ist. Die aus dogmatischer Sicht interessanteste Änderung des deutschen Rechts betraf jedoch nicht das materielle Recht, sondern eine Anpassung im Strafverfahrensrecht, nämlich die Erweiterung der Nebenklagevorschriften auf den Bereich der Völkerstraftaten in den §§ 395 ff. StPO. Während die Ausweitung der Nebenklagebefugnis auf die durch Völkerstraftaten Verletzten im Ausgangspunkt zurecht überwiegend auf Zustimmung gestoßen ist, hat ihr Umfang im Gesetzgebungsverfahren zu einem beachtlichen Ringen geführt. Denn die Ausdehnung der Nebenklage auf Völkerstraftaten berührt in besonderem Maße die grundsätzlichen Spannungsfelder, in die das Institut der Nebenklage als solches führt. Der vorliegende Beitrag evaluiert die durch den Gesetzgeber eingeschlagenen Lösungswege zur Milderung der aufgeworfenen Spannungen. Dabei zeigt sich, dass der Gesetzgeber seinem Ziel, die "Rechte der Opfer von Völkerstraftaten zu stärken", mit dem Gesetz einen großen Schritt nähergekommen ist, dass er sich am Ende jedoch zu weit von der Sorge vor einer Entgrenzung der Nebenklage hat leiten lassen.
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