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Aktuelle Ausgabe 1/2025

Abhandlungen

Professor Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn), Saarbrücken
Fünfzig Jahre seit der Großen Strafrechtsreform: Ist das StGB in die Jahre gekommen?

Professor Dr. Dr. h. c. Heike Jung, Saarbrücken
Fünfzig Jahre Strafprozessgeschichte der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel von Prozessmodellen

Professor Dr. Federico Montero, Universidad Nacional de Cuyo, Argentina
Rücktritt vom Versuch und Normentheorie

 

Schrifttum

Richter am OLG Professor Matthias Jahn, Frankfurt/M.
Constantin Salat, Der Schutz des Beschuldigten vor seinem Verteidiger
Zur Zurechnung von Verteidiger-Schlechtleistung und deren Auswirkungen auf das Strafverfahren

Professorin Dr. Anja Schiemann, Köln
Fabian Odermatt, Das Recht im filmischen Spiegel
Verführung, Mythos und Performanz

Professor Dr. Georg Steinberg, Potsdam
Arnd Koch/Carl-Friedrich Stuckenberg/Wolfgang Wohlers (Hrsg.), Carl Joseph Anton Mittermaier und der reformierte Strafprozess

Staatsanwältin Gabriela Piontkowski, Bremen
Ralf Kölbel/Eva Walter (Hrsg.), Audiovisuelle Vernehmung im Ermittlungsverfahren

 

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Abhandlungen

Professor Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn), Saarbrücken
Fünfzig Jahre seit der Großen Strafrechtsreform: Ist das StGB in die Jahre gekommen?
Vor fünfzig Jahren trat die letzte große Strafrechtsreform in Deutschland in Kraft. Aus Anlass dieses Jubiläums ruft dieser Beitrag - parallel zur prozessualen Analyse durch Heike Jung im vorliegenden Heft - drei ausgewählte, zentrale materiell-strafrechtliche Elemente dieser Reform in Erinnerung. So innovativ sich das StGB in seinem neuen Gewand im Jahr 1975 auch gezeigt haben mag, bleiben doch manche der damaligen Errungenschaften ungenutzt. Dieses ungenutzte Potenzial, aber auch die aus verfassungsrechtlicher Sicht unzureichende Konturierung des Strafrechts geben Anlass zur Sorge, dass das StGB in vielerlei Hinsicht "in die Jahre gekommen" ist.

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Professor Dr. Dr. h. c. Heike Jung, Saarbrücken
Fünfzig Jahre Strafprozessgeschichte der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel von Prozessmodellen
Die Reformen des Jahres 1975 haben das Gesicht des Strafprozesses entscheidend verändert und die Richtung für weitere Reformschritte vorgeprägt. Dieser Rückblick dient einer Art "Statusbestimmung" des heutigen Strafprozesses mittels einer modellorientierten Betrachtung, die strukturelle, kriminalpolitische und verfahrenssoziologische Gesichtspunkte in den Blick nimmt. Auf allen Ebenen hat sich eine (problematische) Verschiebung der Gewichte vollzogen, Grund genug dafür, sich der Prämissen eines (rechts)staatlichen Strafverfahrens zu vergewissern.

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Professor Dr. Federico Montero, Universidad Nacional de Cuyo, Argentina
Rücktritt vom Versuch und Normentheorie
Um die Rechtsnatur des Rücktritts vom Versuch zu untersuchen, geht der Beitrag von der klassischen Unterscheidung zwischen Verhaltensnorm und Sanktionsnorm aus (I). Aus dieser Perspektive werden die Grundgedanken der wichtigsten Positionen, die den Rücktritt als negative Voraussetzung des schuldhaften Normbruchs verstehen, zusammengefasst (II.1) und anschließend die Haupteinwände vorgestellt (II.2). Schließlich werden einige der systematischen Argumente der Grundhypothese aufgezeigt: Der Rücktritt muss als negative Voraussetzung für die Anwendung der sekundären Norm angesehen werden; sein Vorliegen lässt also das vorausgegangene schuldhafte Unrecht des Versuchs unangetastet, verändert jedoch die strafbare Handlung und hindert den Staat daran, die entsprechende Strafe zu verhängen (III).

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