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Aktuelle Ausgabe 8/2025

Abhandlungen

Professorin Dr. Elisa Hoven, Leipzig / Professorin Dr. Dr. Frauke Rostalski, Köln
Beleidigungen von Politikern: Zur Notwendigkeit einer Neujustierung des strafrechtlichen Schutzes

Dr. Johanna Hahn, LL.M. (Harvard), Erlangen
Ohne Rechtsgrundlage - Die Identifizierung unbekannter Verdächtiger mit automatisierter Gesichtserkennung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden

Professor Dr. Andrés Falcone (LL.M.), Buenos Aires
Strafbegründung und Sozialexklusion


Schrifttum

Professor (em.) Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser, Bonn
Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Strafbare Sprechakte — Dogmatik und Legitimation von Äußerungsdelikten

Professor Dr. Michael Heghmanns, Münster
Hendrik Philipp Nowak, Die institutionelle Stellung des Staatsanwalts im Strafverfahren und deren Auswirkungen auf die Möglichkeit der Befangenheit


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Abhandlungen

Professorin Dr. Elisa Hoven, Leipzig / Professorin Dr. Dr. Frauke Rostalski, Köln
Beleidigungen von Politikern: Zur Notwendigkeit einer Neujustierung des strafrechtlichen Schutzes
Die strafrechtliche Verfolgung von Äußerungsdelikten hat in den letzten Jahren zugenommen - sowohl durch die Ausweitung bestehender Tatbestände als auch durch eine Anwendungspraxis, die zunehmend auch geringfügige Ehrverletzungen erfasst. Diese Entwicklung spiegelt einen sicherheitsorientierten Zeitgeist wider, der auch kommunikative Risiken zunehmend durch das Strafrecht einzuhegen sucht. Die Autorinnen beleuchten die derzeitigen Verschiebungen im Verhältnis zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit und nehmen insbesondere § 188 StGB kritisch in den Blick. Dabei zeigen sie, dass die Vorschrift die bisherige Logik des Bundesverfassungsgerichts im Umgang mit Machtkritik in einer Weise umkehrt, die für den freien demokratischen Meinungsaustausch riskant ist.

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Dr. Johanna Hahn, LL.M. (Harvard), Erlangen
Ohne Rechtsgrundlage - Die Identifizierung unbekannter Verdächtiger mit automatisierter Gesichtserkennung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden
Der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in der Strafverfolgung steht nicht in dystopischer Zukunft bevor, sondern ist bereits in vollem Gange. Auch deutsche Strafverfolgungsbehörden setzen bereits auf die Technologie, um unbekannte Tatverdächtige anhand polizeilicher Datenbanken zu identifizieren. Dieser Beitrag argumentiert entgegen der bisherigen Auffassung in Literatur und Praxis, dass das geltende Strafprozessrecht hierfür keine ausreichende Ermächtigung bereithält.

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Professor Dr. Andrés Falcone (LL.M.), Buenos Aires
Strafbegründung und Sozialexklusion
Wie kann die Strafanwendung bei einer Person, die unterhalb der Armutsgrenze lebt, gerechtfertigt werden? Die herrschende Meinung betrachtet die Sozialexklusion lediglich als einen Strafminderungsgrund. Doch verbirgt diese Lösung das eigentliche zugrunde liegende Begründungsproblem: Wie kann die Rechtsordnung auf eine Person angewendet werden, die davon nur marginal profitiert? Ist tatsächlich eine Strafe im engeren Sinne das, was der Staat im Falle einer Normverletzung unter diesen Umständen anwenden sollte? In dieser Arbeit wird die These vertreten, dass auch in diesen Fällen ein Kriminalunrecht zu finden ist. Dennoch hat die Strafe hier anders als beim Unrecht des wohlintegrierten Bürgers einen stark spezialpräventiven Charakter, der sich auf die Wiedereingliederung des Sozialexkludierten in die bürgerliche Gesellschaft bezieht.

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