Aktuelle Ausgabe 10/2024
Nachruf
Professorin Dr. Bettina Noltenius, Passau
Rainer Zaczyk (27.4.1951 - 18.7.2024)
Abhandlungen
Dr. Dr. Philipp-Alexander Hirsch, Freiburg i.Br.
Eine relationale Theorie vom Verbrechen?
Zur Bedeutung relationaler Theorien moralischer Verpflichtung für das Strafrecht
Professor Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard), Bonn
Die relationale Rekonstruktion des Strafrechts - bizarr, banal oder bahnbrechend?
Dr. Markus Abraham, M.A., Hamburg
Zum Potential der relationalen Konzeption von Unrecht für das Strafrecht
Dr. Dr. Philipp-Alexander Hirsch, Freiburg i.Br.
Eine relationale Theorie vom Verbrechen!
Erwiderung auf die Kommentare Abrahams und Stuckenbergs
Schrifttum
Universitätsprofessor i.R. Dr. Otto Lagodny, Freiburg i. Br.
Markus D. Dubber, Der doppelte Strafstaat
Die Krise des modernen Strafrechts in vergleichend-historischer Perspektive
Professor Dr. Wolfgang Wohlers, Basel
Anna Berger, In dubio pro reo und Wahrscheinlichkeitsurteile
Eine Untersuchung zur richterlichen Entscheidung unter Anwendung von Prognosenormen, Verdachtsnormen und Schätzklauseln im Strafprozess
Dr. Nina Schrott, München
Tillmann Bartsch, Yvonne Krieg, Inga Schuchmann, Helena Schüttler, Leonie Steinl, Maja Werner, Bettina Zietlow (Hrsg.), Gender & Crime
Geschlechteraspekte in Kriminologie und Strafrechtswissenschaft
Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Fachanwalt für Strafrecht, Mainz
Tillmann Krach, Das Novemberpogrom in Mainz im Spiegel seiner strafrechtlichen Aufarbeitung
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Nachruf
Professorin Dr. Bettina Noltenius, Passau
Rainer Zaczyk (27.4.1951 - 18.7.2024)
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Abhandlungen
Dr. Dr. Philipp-Alexander Hirsch, Freiburg i.Br.
Eine relationale Theorie vom Verbrechen?
Der Artikel untersucht die Bedeutung relationaler Theorien moralischer Verpflichtung für das Strafrecht. Die neue Erklärung, die diese Theorien für das normative Phänomen der Verpflichtung und damit verbundener Verantwortungspraktiken (wie der Sanktionierung von Pflichtverletzungen) anbieten, stellt ein hilfreiches Instrument zur Analyse der normativen Binnenstruktur des Strafrechts dar, das kriminelles Fehlverhalten ebenfalls als Verletzung von (strafbewehrten) Verhaltenspflichten begreift. Es zeigt sich, dass auch Kriminalunrecht eine relationale Struktur aufweist. Eine hierauf aufbauende relationale Theorie des Verbrechens ist in der Lage, Straftaten als individuellen und zugleich gesamtgesellschaftlichen Konflikt auszuweisen, und bietet damit eine überzeugende strafrechtstheoretische Rechtfertigung für den besonderen Status, der Verbrechensopfern in Strafrecht und Strafverfahren zukommt
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Professor Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard), Bonn
Die relationale Rekonstruktion des Strafrechts - bizarr, banal oder bahnbrechend?
So wie die Philosophie ihre Zeit in Gedanken zu fassen sucht, so nimmt auch die Strafrechtswissenschaft immer wieder zeitgenössische philosophische Strömungen auf, um ihren Gegenstand in neuem Licht zu betrachten. Eine Gruppe verwandter Ansätze in der amerikanischen Metaethik hat es in jüngerer Zeit unternommen, die formale Struktur moralischen Sollens juristisch zu deuten. Dass das Recht daraus Inspiration gewinnen kann, erscheint fraglich. Hirsch versucht sich daran, das Strafrecht als Geflecht individueller Paarbeziehungen zu rekonstruieren. Ob dies erfolgreich und fruchtbringend ist, wird skeptisch beurteilt, zumal formale Strukturen allein keine gesellschaftlichen Funktionen erfassen können.
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Dr. Markus Abraham, M.A., Hamburg
Zum Potential der relationalen Konzeption von Unrecht für das Strafrecht
Der Beitrag argumentiert, dass Hirschs relationaler Ansatz für die Analyse von Unrecht von Gewinn ist - und auch überzeugt, was die Einbeziehung des Verletzten in die Begründung von Strafe betrifft. Hinsichtlich der Einbeziehung des Verletzten in das materielle und prozessuale Strafrecht werden hingegen Einwände erhoben. Zum einen wird geltend gemacht, dass die unmittelbare Übertragung der Unrechtskonzeption auf das Strafrecht die Transformation überspielt, die darin liegt, dass Unrecht gerade als Kriminalunrecht zum Vorwurf gemacht wird. Zum anderen wird die These, dass die Befugnis zur Einwilligung die verletzte Person zur subjektiv Berechtigten im Strafrecht macht, in Frage gestellt. Der Beitrag stellt außerdem heraus, dass die relationale Konzeption von Unrecht Potential birgt für die Diskussion um den Inhalt von Kriminalstrafe.
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Dr. Dr. Philipp-Alexander Hirsch, Freiburg i.Br.
Eine relationale Theorie vom Verbrechen!
Erwiderung auf die Kommentare Abrahams und Stuckenbergs (siehe oben)
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