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Aktuelle Ausgabe 11/2023

Abhandlungen

Professorin Dr. Katrin Höffler, Leipzig
"Der Täter hinter dem Täter" und "der Täter vor dem Täter"
Organisationssoziologische, sozialpsychologische und kriminologische Anfragen an die Rechtsfigur der "Organisationsherrschaft"

Akad. Rätin a.Z. Dr. Nina Schrott, München / Wiss. Mit. Julia Mayer, München
Nachhaltig getäuscht: Greenwashing als Betrug? (Teil 1)
Zur Strafbarkeit produkt- und unternehmensbezogener "Grünfärberei" nach § 263 StGB

Rechtsreferendar Richard Schröder, Leipzig
Rechtfertigung von Klimaprotesten: Gibt es einen "strafrechtlichen Klimanotstand" - und wenn ja wie viele?

 

Schrifttum

Professor Dr. Ulrich Eisenberg, Berlin
Ralf Kölbel (Hrsg.), Whistleblowing

Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Fachanwalt für Strafrecht, Mainz
Teresa Frank, Die Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten im Strafverfahren.
Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem Neunzehnten Jahrhundert.

Professor Dr. Michael Heghmanns, Münster
Jürgen Wolter, Mark Deiters (Hrsg.), Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung. Mit GVG und EMRK.

 

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Abhandlungen

Professorin Dr. Katrin Höffler, Leipzig
"Der Täter hinter dem Täter" und "der Täter vor dem Täter"
Organisationssoziologische, sozialpsychologische und kriminologische Anfragen an die Rechtsfigur der "Organisationsherrschaft"

Die Rechtsfigur der Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate ist höchst umstritten. Es existieren daher eine Vielzahl von rechtsdogmatischen Überlegungen zu ihrer Behandlung.
Die zugrunde liegenden Sachverhalte weisen auch in organisationssoziologischer, psychologischer und kriminologischer Hinsicht interessante Fragestellungen auf. Nach einer kurzen rechtlichen Vorbemerkung (I.) wird daher unter II. die Perspektive einer neu zu denkenden organisationalen Kriminologie eingenommen. Unter III. werden insbesondere empirische Erkenntnisse zusammengetragen, bevor unter IV. kriminalitätstheoretische Überlegungen angestellt werden. Anschließend soll unter V. ein neuer methodischer Zugriff aufgezeigt werden, der dazu dienen könnte, die Diskussion der dogmatischen Fragen um einen empirischen Blickwinkel zu ergänzen. Zentraler Gedanke ist, dass die Perspektive nicht nur vom Hintermann aus gewählt werden darf, sondern auch die der "Täter vor den Tätern" stärker in den Fokus gerückt werden muss. Hierfür können neue Methoden aus der empirischen Sozialforschung herangezogen werden.

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Akad. Rätin a.Z. Dr. Nina Schrott, München / Wiss. Mit. Julia Mayer, München
Nachhaltig getäuscht: Greenwashing als Betrug? (Teil 1)
Zur Strafbarkeit produkt- und unternehmensbezogener "Grünfärberei" nach § 263 StGB

Um Umweltschutz bemühte Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich beim Gang durch den Supermarkt nicht selten einem regelrechten Labyrinth aus "grünen" Siegeln und umweltbezogenen Slogans gegenüber, für dessen Durchquerung es maßgeblich auf die Deutung unscharfer Standards und die Auslegung bewusst offen formulierter Begrifflichkeiten ankommt. 
Die Verwendung von solchen potentiell fehlleitenden "grüngefärbten" Informationen wird unter dem Begriff des Greenwashings diskutiert. Der Beitrag möchte klären, inwieweit derartige Konstellationen auch im Kernstrafrecht im Rahmen des §  263 StGB Bedeutung erlangen können. Der nachfolgende erste Teil beschäftigt sich dabei primär mit dem Vorliegen einer betrugsrelevanten Täuschung durch grünfärbende Aussagen, während im zweiten Teil des Beitrags insbesondere nach den Voraussetzungen eines Vermögensschadens bei den erwerbenden Verbraucherinnen und Verbrauchern gefragt wird - erhalten diese doch in aller Regel grundsätzlich "brauchbare" Waren.

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Rechtsreferendar Richard Schröder, Leipzig
Rechtfertigung von Klimaprotesten: Gibt es einen "strafrechtlichen Klimanotstand" - und wenn ja wie viele?

Die aktuellen Klimaproteste bspw. durch die "Letzte Generation" rücken Fragen der Rechtfertigungsdogmatik in den Fokus. Anlass einer kritischen Analyse und Einordnung ist die von erheblichen Unsicherheiten und Widersprüchen geprägte Rechtsprechung. Zentrale Aspekte sind der Notstand nach § 34 StGB und eine mögliche Modifikation durch den zivilen Ungehorsam. Besonderen Einfluss entfaltet der Klimabeschluss des BVerfG und damit der Klimawandel als eine besondere Ausprägung einer Gefahr, aber auch der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage (und der Klimaschutz) als besonderer Abwägungsmaßstab auf allen Ebenen der Notstandshandlung. Der Beitrag verfolgt das Ziel, die komplexen Aspekte ebenso zu systematisieren wie die derzeitige Rechtsprechung und so Leitlinien für die Abwägungs- und Wertungsfragen zu entwickeln.

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