Logo C.F. Müller

Aktuelle Ausgabe 11/2024

Abhandlungen

Professor Dr. Roland Hefendehl, Freiburg
Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation — Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen
Bernd Schünemann zum 80. Geburtstag

Professor Dr. Eugenio C. Sarrabayrouse, Buenos Aires
Aktuelle Rätsel des argentinischen Strafprozesses - und kann das deutsche Strafverfahrensrecht etwas zu ihrer Lösung beitragen?

 

Berichte

Anna Seebon, B.A., Saarbrücken
Criminalités atypiques aux confins du droit pénal classique?
Atypische Figuren am Rande des klassischen Strafrechts? Ein Tagungsbericht

 

Schrifttum

Professorin Dr. Britta Bannenberg, Gießen
Horst Beisel/Torsten Verrel et al. (Hrsg.), Die Kriminalwissenschaften als Teil der Humanwissenschaften

Professor Dr. Uwe Murmann, Göttingen
Kristina Peters, Strafe und Kommunikation

Professor Dr. Andreas Ransiek, LL.M. (Berkeley), Bielefeld
Satzger, Helmut/von Maltitz, Nicolai (Hrsg.), Klimastrafrecht
Zur Rolle von Verbots- und Sanktionsnormen im Klimaschutz

Richter am OLG Professor Dr. Matthias Jahn, Frankfurt/M.
Timo Fischer, Das verfassungsrechtliche Verschleifungsverbot

Professor Dr. Martin Asholt, Bielefeld
Florian Jeßberger/Moritz Vormbaum/Boris Burghardt (Hrsg.), Strafrecht und Systemunrecht. Festschrift für Gerhard Werle zum 70. Geburtstag

Professor. Dr. Joachim Renzikowski, Halle-Wittenberg
Wilfried Küper/Jan Zopfs, Strafrecht Besonderer Teil
Definitionen mit Erläuterungen

 

_____________________________

 

Abhandlungen

Professor Dr. Roland Hefendehl, Freiburg
Von der RAF über die PKK bis zur Letzten Generation - Das Strafrecht im Kampf gegen missliebige Organisationen
Wenn sich der Staat auch durch das Strafrecht gegen seine Feinde wappnet, geraten nicht nur besonders mächtige Individuen in den Fokus, sondern schnell auch Vereinigungen, in die sie eingebunden sind oder die sie mitgestalten. Die RAF ist ein Beispiel für beide Facetten, während bei PKK und Letzter Generation der Fokus primär auf der Organisation liegt. Die insoweit herangezogenen Straftatbestände der §§ 129 ff. StGB sowie die in entlarvender Weise so bezeichneten Ungehorsamsdelikte der §§ 84 ff. StGB erwecken Argwohn, mag die Einbindung in eine Vereinigung auch aus ihr heraus begangenen Straftaten den Weg erleichtern. Vergleichsweise wenig skrupulös ist auch im verfassungsrechtlichen Kontext von einer Strafrechtswidrigkeit von Vereinigungen die Rede, womit die Kautelen von Rechtsgut und Deliktsstruktur marginalisiert werden und der Boden bereitet wird, den dann politischen Kampf auf schlicht missliebige Organisationen auszudehnen.

Sie haben Goltdammer"s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Professor Dr. Eugenio C. Sarrabayrouse, Buenos Aires
Aktuelle Rätsel des argentinischen Strafprozesses - und kann das deutsche Strafverfahrensrecht etwas zu ihrer Lösung beitragen?
Das argentinische Strafprozessrecht ist als Folge der föderalen Gestaltung Argentiniens gegenwärtig mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Dazu zählen unter anderem die Zersplitterung sowie die Existenz unterschiedlicher Rechtsmodelle, die aus der Tradition des common law und des civil law stammen. Im Folgenden werden die Hauptmerkmale des argentinischen Systems erörtert und das Prozessrecht Deutschlands (bei dem es sich ebenfalls um einen föderalen Bundesstaat handelt) als Referenzrahmen für eine Vereinheitlichung des argentinischen Strafprozessrechts vorgeschlagen.

Sie haben Goltdammer"s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Berichte

Anna Seebon, B.A., Saarbrücken
Criminalités atypiques aux confins du droit pénal classique?
Atypische Figuren am Rande des klassischen Strafrechts? Ein Tagungsbericht
Das Strafrecht wird - ebenso wie andere Rechtsbereiche - durch die gesellschaftliche Entwicklung immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, so dass seine Grenzen stetig neu ausgelotet werden müssen. Aus diesem Grund wurde die 7. Deutsch-Französische Strafrechtstagung am 28. und 29.9.2023 atypischen Figuren des Strafrechts gewidmet, um neu auftretende Phänomene und deren strafrechtliche Kohärenz unter einem grenzüberschreitenden Blickwinkel zu betrachten. Das erstmals im Jahr 2007 von Jocelyne Leblois-Happe (Straßburg) organisierte Format eines alle zwei Jahre stattfindenden Austauschs wurde nach einer coronabedingten Unterbrechung am ursprünglichen Ausgangspunkt in Metz wiederaufgenommen.

Sie haben Goltdammer"s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.