Logo C.F. Müller
Ausgabe 5/2022

Abhandlungen

Prof. Dr. Elisa Hoven, Leipzig
Die Kritik an der Entgrenzung des Strafrechts durch das Verbot der Auslandsbestechung

Prof. Dr. Tobias Reinbacher / Simon Welzel, LL.M., Maître en droit, Würzburg
Verbreiten und der Öffentlichkeit Zugänglichmachen als Tathandlungen der Inhaltsdelikte
Zu den Auswirkungen des 60. StrÄndG bei der Tatbegehung im Internet am Beispiel des § 184b StGB

Prof. Dr. Christian Fahl, Greifswald
Zum Versuch der Erfolgsqualifikation
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 12.8.2021 – 3 StR 415/20


Schrifttum

Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Fachanwalt für Strafrecht, Mainz
Hendrik Pekárek, Verbrechen und Strafe in der jüdischen Rechtstradition. (Schriften zur Rechtsgeschichte; Bd. 196)
Verlag Duncker und Humblot, Berlin 2021. 527 S., geb. € 119,90.

Oberstaatsanwalt Honorar-Professor Dr. Jens Lehmann, Celle
George Andoor, Tatfragen in der strafrechtlichen Revision
Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag

Professor Dr. Michael Heghmanns, Münster
Hanna Weyrich, Straftheorien und Rechtswirklichkeit.
Kritik der Entgrenzung von Strafverfahren

Professor Dr. Wolfgang Wohlers, Basel
Lukas Zeyher, Strafprozessuale Beweisverwertung von privatem Videomaterial am aktuellen Beispiel der Dashcam

Akademischer Rat Dr. Matthias Wachter, Augsburg
Fabian Afshar, Strafprozessuale Pragmatik und Normdeutung.
Zur Bedeutung von Rechtsfragen bei § 153a StPO. Zugleich ein Beitrag zur normativen Seite des Tatverdachts und zur Legitimation der Einstellung unter Auflagen

______________________________

 

Abhandlungen

Prof. Dr. Elisa Hoven, Leipzig
Die Kritik an der Entgrenzung des Strafrechts durch das Verbot der Auslandsbestechung
Mit § 335a StGB hat der Gesetzgeber die Bestechung ausländischer Amtsträger umfassend unter Strafe gestellt. Die weite Strafnorm löste in der strafrechtswissenschaftlichen Literatur erhebliche Kritik aus. Bemängelt wird die zunehmende Expansion des Strafrechts gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Der Beitrag untersucht, inwieweit die Bedenken gegen den Einsatz des strafrechtlichen Verbots als Instrument der Verhaltenssteuerung, gegen die Fremdbestimmung des deutschen Strafrechts durch internationale Verträge sowie die Loslösung von einem konsequenten Rechtsgüterschutz mit Blick auf § 335a StGB berechtigt ist. Im Fokus steht dabei die Frage, mit welchen Schutzinteressen ein strafrechtliches Verbot der Auslandsbestechung im Zeitalter der Globalisierung zu legitimieren ist.

Sie haben Goltdammer‘s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Prof. Dr. Tobias Reinbacher / Simon Welzel, LL.M., Maître en droit, Würzburg
Verbreiten und der Öffentlichkeit Zugänglichmachen als Tathandlungen der Inhaltsdelikte
Zu den Auswirkungen des 60. StrÄndG bei der Tatbegehung im Internet am Beispiel des § 184b StGB 
Der Gesetzgeber hat die bisherigen Schriftendelikte zu Inhaltsdelikten umgestaltet. Ihr Tatobjekt sind nun die in § 11 Abs. 3 StGB n.F. definierten Inhalte. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie die Tathandlungen des Verbreitens und des der Öffentlichkeit Zugänglichmachens von Inhalten bei Taten im Internet nach der Reform auszulegen sind. Es wird mithilfe von Fällen am Beispiel des § 184b StGB erläutert, dass der internetspezifische Verbreitungsbegriff des BGH einiger Ergänzungen bedarf. Ferner wird gezeigt, dass bei der Tathandlung des der Öffentlichkeit Zugänglichmachens keine internetspezifische Auslegung notwendig ist. Daneben geht der Beitrag auf besondere Probleme ein, die im Zusammenhang mit geschlossenen Benutzergruppen und Hyperlinks auftreten.

Sie haben Goltdammer‘s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Prof. Dr. Christian Fahl, Greifswald
Zum Versuch der Erfolgsqualifikation
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 12.8.2021 – 3 StR 415/20 
Der BGH bejaht den Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts in einer neueren Entscheidung explizit auch in der Form, dass sowohl Grunddelikt als auch Folge nur „versucht“ sind. Das ist zwar konstruktiv möglich, wenn die Schwere Folge aber der Tod ist, rechtspraktisch weitgehend sinnlos und im Übrigen bedenklich. Er sollte daher weder im Urteil noch im Gutachten geprüft noch überhaupt erwähnt werden.

Sie haben Goltdammer‘s Archiv abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite