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Ausgabe 7/2022

Abhandlungen

Prof. Dr. Christoph Safferling LL.M. (LSE), Erlangen
Macht und Ohnmacht des Völkerstrafrechts
Der Krieg in der Ukraine als neuerliche Bewährungsprobe für das Völkerstrafrecht

Prof. Dr. Ralf Kölbel, München / Dr. Nico Herold, Münster
Whistleblowing und das Geheimwissen des Staates


Besprechungsaufsätze

Prof. Dr. Adriano Teixeira, LL.M. (München), São Paulo (Brasilien)
Zur Frage der Strafbarkeit von „entschleierten Schmiergeldern“ – Abschied von der Korkengeld-Entscheidung?
Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 28.7.2021 – 1 StR 506/20

 

Schrifttum

Professor. Dr. Wolfgang Mitsch, Potsdam
David Ligocki, Der Drittbezug bei Gewalt — Eine systematische Analyse zur Nötigung gem. § 240 StGB

Oberstaatsanwalt Honorar-Professor Dr. Jens Lehmann, Celle
Werner Schubert (Hrsg.), Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West). Teil 1. Die Niederschriften der Tagungen der Generalstaatsanwälte von 1948–1963

Professor Dr. Bodo Pieroth, Münster
Tonio Walter/Edward Schramm (Hrsg.), Dichtung und Wahrheit – und Recht

Dr. Sören J. Lichtenthäler, Mainz
Johanna Katharina Schuster, Besitz durch strafprozessuale Beschlagnahme

Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Fachanwalt für Strafrecht, Mainz
Andreas Geipel, Beweisführung und Lügenerkennung vor Gericht

Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bilsdorfer, Saarbrücken
Carolin Langlitz, Die leichtfertige Steuerverkürzung. Eine Studie zur Verantwortlichkeit gemäß § 378 AO bei Aufgabenteilung zwischen Steuerpflichtigem und Steuerberater

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Abhandlungen

Prof. Dr. Christoph Safferling LL.M. (LSE), Erlangen
Macht und Ohnmacht des Völkerstrafrechts
Der Krieg in der Ukraine als neuerliche Bewährungsprobe für das Völkerstrafrecht
Der Krieg in der Ukraine stellt das Völkerstrafrecht vor enorme Herausforderungen. Der klare Bruch des Völkerrechts und die verbrecherische Aggression durch Russland gegenüber der Ukraine lassen sich sehr wahrscheinlich nicht strafrechtlich verfolgen. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des Krieges geschehen, führen aber bereits zu Ermittlungsverfahren auf internationaler Ebene beim Internationalen Strafgerichtshof und ebenso auf nationaler Ebene durch den Generalbundesanwalt. Das Völkerstrafrecht ist kein zahnloser Papiertiger oder symbolisches Strafrecht. Die Fülle an Beweismaterial zu ordnen und in konkrete Anklagen zu gießen, ist für die Ermittler in Den Haag, Karlsruhe und andernorts eine große Aufgabe.

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Prof. Dr. Ralf Kölbel, München / Dr. Nico Herold, Münster
Whistleblowing und das Geheimwissen des Staates
Whistleblowing ist als Verfahren der Aufmerksamkeitsschaffung selbst zum Gegenstand der öffentlichen Wahrnehmung geworden – in Filmen, Reportagen, Sachbüchern und medialen Diskursen. Das sich darin ausdrückende Interesse wird durch die Vorstellung genährt, dass Whistleblower gemeinschaftsdienliche Enthüllungsziele verfolgen (selbst wenn sie damit soziale und rechtliche Erwartungen enttäuschen und deshalb in-/formellen Sanktionen ausgesetzt sind). Der damit einhergehenden affirmativen Sicht tritt bisweilen aber auch eine stärker differenzierende Ereignisbewertung entgegen. Diese zeigt sich etwa im regulatorischen Diskurs, der gerade gegenüber Whistleblowing, das sich in hoheitlichen Sphären vollzieht, eine merkliche Zurückhaltung demonstriert. Die Preisgabe staatlicher Geheimnisse fällt aus der derzeit stattfindenden Stärkung der Whistleblower-Rechte deshalb heraus. Der vorliegende Beitrag geht all dem unter strafrechtlichen Vorzeichen nach.

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Prof. Dr. Adriano Teixeira, LL.M. (München), São Paulo (Brasilien)
Zur Frage der Strafbarkeit von „entschleierten Schmiergeldern“ – Abschied von der Korkengeld-Entscheidung?
Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 28.7.2021 – 1 StR 506/20 
Eine neue Entscheidung des ersten Strafsenats des BGH gibt Anlass dazu, die Frage der Strafbarkeit von entschleierten Schmiergeldern gemäß § 299 StGB erneut zu beleuchten. Die Abhandlung untersucht dieses Urteil, welches eine mit dem Einverständnis der Anteilseigner erfolgte Vorteilsgewährung als straflos deklariert und sich dabei auf ein eher individualistisches Rechtgutsverständnis im Sinne der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit des Geschäftsinhabers stützt. Die Entscheidung bedeutet wohl zuvörderst eine überfällige Revidierung der Korkengeldentscheidung des Reichsgerichts. Überdies deutet sie neue Auslegungsmöglichkeiten für die Wettbewerbsvariante in der neuen Fassung und Implikationen für andere, normativ ähnlich gelagerte und praxisrelevante Fallkonstellationen an.

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Verlag C.F. Müller

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