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Ausgabe 11/2022

Abhandlungen

Professor Dr. Jens Bülte, Mannheim / Professor Dr. Paul Krell, Hamburg
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vor dem Bundesverfassungsgericht
Zur Grenze zwischen rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Kritik

Professor Dr. Wolfgang Mitsch, Potsdam
Der fehlgeschlagene Versuch der qualifizierten Straftat

Wissenschaftl. Mitarbeiter Andrés Payer, Zürich
Gebietsgrundsatz und transnationale Tatbeteiligung

 

Schrifttum

Professor Dr. Michael Hettinger, Mainz
Hans-Dieter Schwind/Jan-Volker Schwind, Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen

Professor Dr. Michael Heghmanns, Münster
Jürgen Wolter, Mark Deiters (Hrsg.), Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung. Mit GVG und EMRK

Apl. Professorin Dr. Antje Schumann, Leipzig/Lübeck
Falko Maxin, Juristische Wahrheit – Eine Studie zum richterlichen Tatsachenwissen im 19. Jahrhundert

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Abhandlungen

Professor Dr. Jens Bülte, Mannheim / Professor Dr. Paul Krell, Hamburg
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vor dem Bundesverfassungsgericht
Zur Grenze zwischen rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Kritik
Der Beitrag befasst sich mit dem Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen und der daraufhin ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB. Dabei werden die maßgeblichen Aspekte aus der Diskussion über die Verfassungskonformität dieser Vorschrift erörtert, und zwar insbesondere die Reichweite des Verschleifungsverbots und die Frage, inwiefern Regelungsalternativen die Anforderungen an die Gesetzesbestimmtheit beeinflussen. Die Diskussion über § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB gibt darüber hinaus Anlass, sich allgemein mit dem Verhältnis von rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Kritik auseinanderzusetzen. Insofern ist der Gefahr entgegenzutreten, rechtspolitische Einwände zu verfassungsrechtlichen zu überhöhen, weil dies zu einer Inflation verfassungsrechtlicher Kritik führt.

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Professor Dr. Wolfgang Mitsch, Potsdam
Der fehlgeschlagene Versuch der qualifizierten Straftat
Der fehlgeschlagene Versuch ist eine ebenso anerkannte wie umstrittene Konstruktion – oder „Figur“ – der Strafrechtsdogmatik. Nach h.M. schließt der Fehlschlag der Tat im Versuchsstadium die Anwendbarkeit des § 24 StGB aus. Für den Rücktritt im Vorbereitungsstadium gem. § 31 StGB gelte Entsprechendes. Es gebe rücktrittsuntaugliche Versuche, bei denen die Möglichkeit der Erlangung von Straffreiheit durch Rücktritt „von vornherein“ ausgeschlossen ist. Dazu gehöre der fehlgeschlagene Versuch. Noch nicht erkennbar beschäftigt hat sich die Strafrechtswissenschaft mit einer speziellen Erscheinungsform eines Versuchs, der gewissermaßen „teilweise fehlgeschlagen“ ist: der Versuch der Verwirklichung eines Qualifikationstatbestandes. Der vorliegende Beitrag zeigt, in welche Schwierigkeiten die herrschende Lehre vom fehlgeschlagenen Versuch gerät, wenn sie auf den Prüfstand eines Falles gestellt wird, in dem der Täter den Qualifikationstatbestand nicht mehr vollenden kann, wohl aber den Grundtatbestand.

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Wissenschaftl. Mitarbeiter Andrés Payer, Zürich
Gebietsgrundsatz und transnationale Tatbeteiligung
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, inwieweit der völkerrechtliche Gebietsgrundsatz die nationale Strafgewalt in Fällen transnationaler Tatbeteiligung legitimiert. Damit unmittelbar zusammenhängende Fragen werden ebenso behandelt wie die grundsätzliche Rechtfertigung des Gebietsgrundsatzes im Verhältnis zwischen den Staaten und gegenüber dem Individuum.

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Verlag C.F. Müller

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