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Ausgabe 12/2022

Nachruf

Heike Jung, Saarbrücken
Heinz Müller-Dietz (2.11.1931 – 4.10.2022)
 

Abhandlungen

Dr. Raik Werner, München
Zur mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129a Abs. 1 Alt. 2, § 129b StGB an „staatenbildenden“ terroristischen Vereinigungen im Ausland

Professor Dr. Jan Zopfs, Mainz
Das Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug bei der Körperverletzung 

Professorin Dr. Carolina Bolea Bardon, Barcelona
Hypothetische Kausalverläufe und Erfolgszurechnung 

 

Schrifttum

Professor Dr. Dennis Bock, Kiel
Holger Matt/Joachim Renzikowski (Hrsg.), Strafgesetzbuch. StGB.

Professor Dr. Gereon Wolters, Bochum
Rainer Cherkeh/Carsten Momsen/Jan Orth (Hrsg.), Handbuch Sportstrafrecht. 

Professor Dr. Lutz Eidam, LL.M., Bielefeld
Melike Şentürk Tur, Lebensschutz für den Embryo in vitro. 

Professor Dr. Dr. h.c. Herbert Roth, Regensburg
Cathrin Silberzahn, Das Konzept einer allgemeinen Prozessrechtslehre in Gesetzgebung und Rechtsdogmatik.
 

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Abhandlungen

Dr. Raik Werner, München
Zur mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129a Abs. 1 Alt. 2, § 129b StGB an „staatenbildenden“ terroristischen Vereinigungen im Ausland 
Die etablierte Definition für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung i.S.d. § 129a Abs. 1 Alt. 2 StGB muss sich seit einigen Jahren in der Anwendung auf Organisationen bewähren, die das Stadium einer allein personell gebundenen Untergrundgruppierung weit hinter sich gelassen haben: „Staatenbildende“ Vereinigungen wie der sog. „Islamische Staat“ (IS) oder die Taliban treten mit einem territorialen Machtanspruch auf und haben es auch geschafft, ihn in die Tat umzusetzen. Der Beitrag will aufzeigen, in welcher Weise sich die staatenbildende Ausrichtung einer Vereinigung auswirken kann, wenn in ihrem Machtbereich stattfindende Handlungen anhand dieses Straftatbestands zu bewerten sind. [...]

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Professor Dr. Jan Zopfs, Mainz
Das Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug bei der Körperverletzung 
Geht man mit der herrschenden Meinung davon aus, dass ein gefährliches Werkzeug begrifflich einen beweglichen Gegenstand voraussetzt, so lässt sich das Stoßen des Kopfes gegen die Hauswand nicht unter § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB subsumieren. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kraftfahrzeugen vertritt der vierte Strafsenat einen weiteren restriktiven Ansatz: Wer von einem Kraftfahrzeug, in das er sich hineingebeugt hat, beim Starten des Fahrzeugs mitgeschleift und bei hoher Geschwindigkeit aus dem Fahrzeug auf die Fahrbahn geschleudert und verletzt wird, kann (sofern beim Sturz nicht § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB verwirklicht wurde) nur nach § 223 StGB bestraft werden. Denn die Fahrbahn ist kein bewegliches Werkzeug. [...]

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Professorin Dr. Carolina Bolea Bardon, Barcelona
Hypothetische Kausalverläufe und Erfolgszurechnung 
Die Fälle von rechtmäßigem Alternativverhalten gehören zu den am meisten diskutierten Fällen in der herkömmlichen Strafrechtsdogmatik und sind heute noch Gegenstand von intensiven Diskussionen. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der schädliche Erfolg, der von einem gegen die Sorgfaltsnorm verstoßenden Verhalten verursacht worden ist, auch dann eingetreten wäre, wenn der Täter das rechtmäßige Verhalten ausgeführt hätte. Dieses „genauso eingetreten wäre“ lässt mehrere Möglichkeiten zu: mit Sicherheit, mit Beinahe-Sicherheit, mit großer Wahrscheinlichkeit, mit einer gewissen Möglichkeit, usw. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, diese Fälle zu analysieren und dabei neue Antworten auf ihre beide grundlegenden Fragen zu formulieren: Die Erste: Erfordert die Zurechnung des Erfolgs, dass dieser von dem Subjekt hätte vermieden werden können? Und die zweite: Erfordert die Verantwortung für eine vollendete Straftat die Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe, d.h. [...]

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Verlag C.F. Müller

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