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Ausgabe 3/2023

Abhandlungen

Professor Dr. Henning Rosenau, Halle-Wittenberg
Triage – Das BVerfG, das Strafrecht und der Gesetzgeber des § 5c IfSG

Dr. Maximilian Lenk, Tübingen
Zur Einordnung außerstrafrechtlicher Zwecksetzungen unions- und völkerrechtlichen Ursprungs in die nationale Strafrechtsdogmatik
 

 

Schrifttum

Professor Dr. Bernd Heinrich, Tübingen
Sarah Pohlmann, Strafrechtliche Gleichstellungsklauseln für ausländische und Europäische Amtsträger. Reformbedürftigkeit des deutschen Amtsträgerbegriffs?

Professor Dr. Michael Heghmanns, Münster
Alina Gorstein, Die Erweiterung der DNA-Reihenuntersuchung auf „Beinahetreffer“

Assessor Dr. Christian Brand, Konstanz
Grazyna Marina Plump: Europäisches Strafrecht nach dem Vertrag von Lissabon: Macht die Reform den Weg frei?

Regierungsdirektorin Dr. Garonne Bezjak, Hamburg
Zishi Zhou, Das Sexualstrafrecht in Deutschland und China — Eine vergleichende Darstellung von Geschichte, Stand und Entwicklungen

Oberstaatsanwalt Honorarprofessor Dr. Jens Lehmann, Celle
Werner Schubert (Hrsg.), Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West). — Teil 2. Die Niederschriften der Tagungen der Generalstaatsanwälte von 1964-1973

Oberstaatsanwalt Honorarprofessor Dr. Jens Lehmann, Celle
Martin Linke, Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten
 

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Abhandlungen

Professor Dr. Henning Rosenau, Halle-Wittenberg
Triage – Das BVerfG, das Strafrecht und der Gesetzgeber des § 5c IfSG
Der Beitrag zeigt, dass der Triage-Beschluss des BVerfG vom 16.12.2021 einen weiteren Meilenstein in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung im Medizin- und Biorecht markiert, weil er die klinische Erfolgsaussicht als Entscheidungskriterium bei knappen medizinischen Ressourcen bestätigt und Ansätzen, die nur die Dringlichkeit oder allenfalls das Unterschreiten einer Minimalnutzenschwelle mit der Lebenswertindifferenz für vereinbar halten, widerspricht. Der Beschluss wird als erster Schritt zu einer Relativierung des Postulats der Lebenswertindifferenz verstanden, wodurch vernünftige Regelungen im medizinischen Kontext möglich werden. Dazu zählen neben der ex ante-Triage auch die ex post-Triage, die der Gesetzgeber nur für die Pandemie im neuen § 5c IfSG ausgeschlossen hat. Der erstmalige Versuch einer gesetzlichen Regelung der Triage wird einer Bewertung unterzogen und zu den bislang ausschließlich strafrechtlichen Lösungen ins Verhältnis gesetzt.

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Dr. Maximilian Lenk, Tübingen
Zur Einordnung außerstrafrechtlicher Zwecksetzungen unions- und völkerrechtlichen Ursprungs in die nationale Strafrechtsdogmatik
In seinem bemerkenswerten Abschiedsbeitrag im Heft 12/2021 kennzeichnet Wolter Goltdammer’s Archiv als eine „wissenschaftszentrierte und praxisorientierte Monatszeitschrift für die Dogmatik des deutschen, europäischen und internationalen Strafrechts und Strafprozessrechts“, wobei Bezüge zur Politik nicht ausgeschlossen sind. Es dürfte kaum eine Fragestellung wie die vorliegende geben, welche alle genannten Themenfelder in sich vereint: Wie nämlich lassen sich außerstrafrechtliche Zwecksetzungen unions- und völkerrechtlichen Ursprungs in die nationale Strafrechtsdogmatik einordnen? Die Thematik ist von aktueller rechtspolitischer Brisanz, weil sich die gegenwärtige Koalition dem Ziel verschrieben hat, die Tatprovokation gesetzlich regeln zu wollen, womit – was im Folgenden zu zeigen sein wird – ein Anwendungsfall einer solchen aus dem Völkerrecht abgeleiteten außerstrafrechtlichen Zwecksetzung angesprochen ist.

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