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Ausgabe 4/2023

Abhandlungen

Professor Dr. Ralf Kölbel, München / Professor Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Augsburg
Zur Rolle der Strafrechtswissenschaft in der Strafgesetzgebung
Einführung in das Themenheft

Professor Dr. Dr. Milan Kuhli, Hamburg / Professor Dr. Martin Asholt, Passau
Welchen gesetzgeberischen Einfluss hat die Strafrechtswissenschaft?
Eine Skizze historischer Rahmenbedingungen

Professor Dr. Georg Wenzelburger / Professor Dr. Dominik Brodowski, Saarbrücken
Zwischen Strafrechtspopulismus und Experteneinfluss
Der Wandel der Kriminalpolitik aus der Perspektive der Politikwissenschaft

Professorin Dr. Laura Münkler, Würzburg
Strafrechtswissenschaft als politischer Tongeber?
Zur Relevanz strafrechtswissenschaftlicher Erkenntnisse für den Gesetzgeber

 

Schrifttum

Professor Dr. Walter Perron, Freiburg i. Br. 
Diana Thörnich — Der Auslandszeuge im Strafprozess

Professor Dr. Gunnar Duttge, Göttingen
Nina Schrott, Intersex-Operationen — Die strafrechtliche Bewertung geschlechtsbestimmender Operationen an intersexuell geborenen Minderjährigen unter besonderer Berücksichtigung stellvertretender elterlicher Einwilligung

 

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Abhandlungen

Professor Dr. Ralf Kölbel, München / Professor Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Augsburg
Zur Rolle der Strafrechtswissenschaft in der Strafgesetzgebung
Einführung in das Themenheft
Das letzte Jahrzehnt war geprägt von Erweiterungen und Verschärfungen des Strafrechts. Von der Strafrechtswissenschaft wurden die Reformen zwar teils mit Kritik begleitet, doch es haben sich auch dezidiert affirmative Stimmen Gehör verschafft und teilweise proaktiv auf weitere Neukriminalisierungen hingewirkt. In einer Zeit, in der Überzeugungskraft und Akzeptanz strafrechtsbegrenzender Kategorien (Rechtsgut, ultima ratio usw.) schwinden, gibt dies Anlass, nach der Rolle der Strafrechtswissenschaft in der Gesetzgebung zu fragen. In diesem Themenheft kommen daher Forschungsfelder zu Wort, die angesichts einer oft disruptiv agierenden Kriminalpolitik nicht nur einer verstärkten Aufmerksamkeit bedürfen, sondern auch für die Frage nach den strafrechtswissenschaftlichen Beteiligungsformen instruktiv sind.

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Professor Dr. Dr. Milan Kuhli, Hamburg / Professor Dr. Martin Asholt, Passau
Welchen gesetzgeberischen Einfluss hat die Strafrechtswissenschaft?
Eine Skizze historischer Rahmenbedingungen
In dem Beitrag werden ausgewählte Beispiele vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart beleuchtet, in denen Strafrechtswissenschaftler Einfluss auf strafrechtliche Gesetzesvorhaben hatten. Dies führt zu einer typologischen Betrachtung der Rahmenbedingungen, die für eine solche Einflussnahme günstig erscheinen.

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Professor Dr. Georg Wenzelburger / Professor Dr. Dominik Brodowski, Saarbrücken
Zwischen Strafrechtspopulismus und Experteneinfluss
Der Wandel der Kriminalpolitik aus der Perspektive der Politikwissenschaft
Aus dem Blickwinkel der Politikwissenschaft untersucht dieser Beitrag, welche Einflüsse (partei-)politische Motive auf der einen und Expertinnen und Experten auf der anderen Seite auf die Entwicklung des Strafrechts nehmen. Hierzu werden Datensätze zum Politikfeld der Inneren Sicherheit und zur Änderung des StGB auf Einflussfaktoren, Prozesse und Dynamiken hin untersucht. Es zeigt sich dabei eine – begrenzt – zunehmende Punitivität sowie ein klarer Zusammenhang zwischen Regierungsbeteiligung der verschiedenen Parteien und repressiver (Straf)Gesetzgebung. Expertinnen und Experten, insbesondere aus der Wissenschaft und Strafjustiz, werden zwar in einer Vielzahl an Gesetzgebungsverfahren öffentlich angehört. Kein klarer Befund zeigt sich aber hinsichtlich der Frage, inwieweit dieser Experteneinfluss „bremsend“ oder auch nur rationalisierend auf die Strafgesetzgebung einwirkt. Allerdings erweisen sich Gesetze, die auf die Rechtsprechung des BVerfG Bezug nehmen, als vergleichsweise wenig repressiv.

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Professorin Dr. Laura Münkler, Würzburg
Strafrechtswissenschaft als politischer Tongeber?
Zur Relevanz strafrechtswissenschaftlicher Erkenntnisse für den Gesetzgeber
Die Frage, inwieweit der Strafrechtspolitik rechtsphilosophische, dogmatische und empirische Einsichten zugrunde zu legen sind, entzweit die Strafrechtswissenschaft. Sie ringt daher seit einiger Zeit um ihre Ausrichtung wie auch ihre gegenüber dem Gesetzgeber einzunehmende Rolle. Die insoweit aufgeworfenen Fragen führen zurück auf in der Ideengeschichte, der Erkenntnis‑, Wissenschafts- und Demokratietheorie wie auch im Verfassungsrecht ebenfalls verhandelte Gesichtspunkte. Obgleich diese Diskurse keine eindeutigen Antworten hierauf zu liefern vermögen, führt deren nähere Aufarbeitung und Inbeziehungsetzung zueinander weiter. Dies macht nämlich deutlich, dass die Ambivalenz zwischen Wissensbasierung einerseits und demokratisch legitimierter Entscheidungsfindung andererseits nicht einfach zugunsten einer Seite hin aufgelöst zu werden vermag, sondern Demokratie und Wissenschaft auf komplexere Weise miteinander zu verschränken sind, als es die bisher hierzu seitens der Strafrechtswissenschaft eingenommenen Positionen nahelegen.

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Verlag C.F. Müller

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