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Ausgabe 5/2023

Abhandlungen

Professorin Dr. Elisa Hoven, Leipzig / Professor Dr. Wolfgang Mitsch, Potsdam
Notwehr und Notwehrexzess – Vorschlag einer neuen Formulierung der §§ 32 33 StGB

Wiss. Mit. Dr. Johannes Fischer, Würzburg
Die Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation
Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 16.12.2021

Rechtsanwalt Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M., St. Gallen
Whistleblowing oder Rufmord?
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

 

Schrifttum

Professor Dr. Christoph Sowada, Greifswald
Hörnle/Huster/Poscher (Hrsg.), Triage in der Pandemie

Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Saarbrücken 
Carsten Kusche, Die Strafbarkeit des Selbstdopings
Strafrechtsdogmatische, verfassungsrechtliche und rechtspolitische Überlegungen zu §§ 3, 4 Abs. 1 Nrn. 4, 5, Abs. 2, 7 Anti-Doping-Gesetz
 

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Abhandlungen

Professorin Dr. Elisa Hoven, Leipzig / Professor Dr. Wolfgang Mitsch, Potsdam
Notwehr und Notwehrexzess – Vorschlag einer neuen Formulierung der §§ 32, 33 StGB
Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs regelt die grundlegenden Fragen strafrechtlicher Verantwortung. Trotz der besonderen Bedeutung des Allgemeinen Teils sind die gesetzlichen Regelungen rudimentär, und es bleibt weitestgehend der Rechtsprechung überlassen, die Voraussetzungen etwa für die objektive Zurechnung, den Vorsatz oder das Vorliegen von Garantenstellungen oder Sorgfaltspflichtverletzungen zu entwickeln. Auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot sollte das Strafgesetzbuch jedoch den Anspruch haben, die wesentlichen Aspekte des Allgemeinen Teils ausdrücklich zu normieren.
Vor diesem Hintergrund hat es sich die Arbeitsgruppe „Reform des Strafrechts Allgemeiner Teil“ des Kriminalpolitischen Kreises 1 zur Aufgabe gemacht, den Gesamtkomplex des dogmatischen Teils des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten und neue Formulierungen für die wesentlichen Fragen vorzuschlagen. 2 Die Entwürfe der Arbeitsgruppe zielen zum einen auf die Kodifikation bestehender – und für überzeugend befundener – Konzepte, möchten aber gleichzeitig eigene Impulse für die Gestaltung des Allgemeinen Teils geben.
Der vorliegende Beitrag skizziert die Überlegungen der Arbeitsgruppe zur Formulierung des Notwehrrechts in §  32 StGB sowie zur Überschreitung der Notwehr in § 33 StGB.

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Wiss. Mit. Dr. Johannes Fischer, Würzburg
Die Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation
Der Beitrag befasst sich mit den Tatbestandsvoraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation nach dem „substantive test of incitement“ des EGMR. Dabei orientieren sich die Darstellungen an dem Urteil des ersten Strafsenats vom 16.12.2021, in welchem der BGH über die Tatprovokation in der Konstellation der Verleitung eines Verdächtigen zu einer Tat mit erheblich erhöhtem Unrechtsgehalt („Aufstiftung“) zu entscheiden hatte. Insoweit ist insbesondere fraglich, ob der erste Strafsenat des BGH die Rechtsprechung des EGMR hinreichend rezipiert hat. Die nachfolgenden Überlegungen setzen sich mit dem Verhältnis der Maßstäbe der beiden Gerichtshöfe auseinander und werfen die Frage auf, ob sich nach deutschem Verfassungs- und Strafprozessrecht möglicherweise sogar ein restriktiverer Maßstab als nach dem EGMR ergibt.

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Rechtsanwalt Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M., St. Gallen
Whistleblowing oder Rufmord?
Im vorliegenden Beitrag werden ausgewählte verfahrensrechtliche und dogmatische Herausforderungen des Regierungsentwurfes (RegE) eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) behandelt. In Anlehnung an seinen in GA 9/2021 erschienenen Beitrag zu verfahrensrechtlichen und dogmatischen Problemen der dem RegE-Hinweisgeberschutzgesetz zugrunde liegenden Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht – Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 – melden, zeigt der Autor ausgewählte Herausforderungen des RegE auf. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf strafprozessualen Herausforderungen sowie strafrechtlich relevantem Missbrauchspotential. Insbesondere wird erläutert, inwiefern Whistleblowing als Freischein für Rufmord missbraucht werden könnte. Anschließend wird aufgezeigt, welche Anhaltspunkte das bestehende Straf- und Strafprozessrecht zur Lösung der dargestellten Probleme bietet. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Begriff des Verdachts und dem Erfordernis von (beweisbaren) Tatsachen.

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Verlag C.F. Müller

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