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Ausgabe 6/2023

Abhandlungen

Dr. Tobias Kulhanek, Nürnberg/Erlangen
Die (fehlende) Inhaltsdokumentation des Strafprozesses
Zugleich eine kritische Anmerkung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) vom 22.11.2022 sowie zum nachfolgenden Regierungsentwurf vom 10.5.2023

Professor Dr. Brian Valerius, Passau
Die audiovisuelle Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
Überfällige Dokumentation oder überflüssiger Videobeweis?

Henning Lorenz, Halle/Fynn Wenglarczyk, Frankfurt/M.
Gesundheitsschädigung bei symptomloser Infektion mit Krankheitserregern

 

Schrifttum

Professor Dr. Dr. h. c. Heike Jung, Saarbrücken
Dela-Madeleine Halecker/Joanna Melz/Uwe Scheffler (†)/Claudia Zielińska (Hrsg.), Kunst und Strafrecht

Oberstaatsanwalt Honorarprofessor Dr. Jens Lehmann, Celle
Friedrich Kießling/Christoph Safferling, Staatsschutz im Kalten Krieg

 

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Abhandlungen

Dr. Tobias Kulhanek, Nürnberg/Erlangen
Die (fehlende) Inhaltsdokumentation des Strafprozesses
Zugleich eine kritische Anmerkung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) vom 22.11.2022 sowie zum nachfolgenden Regierungsentwurf vom 10.5.2023
Bereits viel diskutiert und doch noch nicht ausdiskutiert, stellt sich im digitalen Zeitalter beständig die Frage nach der Einführung einer Inhaltsdokumentation erstinstanzlicher Hauptverhandlungen namentlich vor den Land- und Oberlandesgerichten. Nach der Einsetzung einer Expertinnen- und Expertengruppe, die ihren Bericht im Juni 2021 abgegeben hatte, legte das Bundesministerium der Justiz am 22.11.2022 den Referentenentwurf zu einem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz in Bild und Ton vor. Nach beträchtlicher, flächendeckender Kritik aus der Praxis ist nunmehr am 10.5.2023 ein Regierungsentwurf nachgefolgt, der (nur noch) eine Tonaufzeichnung vorsieht, jedoch bei gleichzeitiger optionaler visueller Dokumentation im Ermessen der Bundesländer. Es gilt die Entwürfe kritisch zu erörtern und die erwogenen Verbesserungen, aber auch die vertretenen Bedenken, im Kontext von Wahrheit und Gerechtigkeit als Grundlage des strafprozessualen Rechtsfriedens zu beleuchten. Im Ergebnis ist weitgehend Skepsis angezeigt.

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Professor Dr. Brian Valerius, Passau
Die audiovisuelle Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
Überfällige Dokumentation oder überflüssiger Videobeweis?
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 22.11.2022 sah zunächst vor, strafgerichtliche erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen. Dadurch sollte den Verfahrensbeteiligten eine objektive und zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung an die Hand gegeben werden. Ein hehres Anliegen, sollte man meinen. Gleichwohl entbrannte anlässlich des Entwurfs eine intensiv wie kontrovers geführte Debatte, bei der nicht zuletzt aus den Reihen der Justiz kritische und ablehnende Stellungnahmen zu vernehmen waren. Der überarbeitete, als Kompromissvorschlag gedachte Regierungsentwurf vom 10.5.2023 verzichtet nunmehr auf die verpflichtende Videoaufzeichnung, bei der es sich nur noch um eine Option für die Länder handelt, hält an der digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung in Gestalt einer Tonaufzeichnung aber fest. Die Diskussion ist daher alles andere als verstummt.

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Henning Lorenz, Halle / Fynn Wenglarczyk, Frankfurt/M.
Gesundheitsschädigung bei symptomloser Infektion mit Krankheitserregern
Der Beitrag behandelt die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine asymptomatische Infektion mit einem Krankheitserreger eine Körperverletzung i.S.d. § 223 Abs. 1 StGB darstellen kann. Die Überlegungen werden anhand der Infektion mit dem Krankheitserreger Severe-Acute-Respiratory-Coronavirus-2 (SARS-CoV 2) entwickelt.

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