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Ausgabe 5/2025

Abhandlungen

Professor Dr. Johannes Kaspar, Augsburg
Magna Incertia statt Magna Charta? Das strafrechtliche Bestimmtheitsproblem und Ansätze zu seiner Lösung

Privatdozentin Dr. Eva Kiel, Köln
Das (erweiterte) Strafbefehlsverfahren als Ansatz zur Effektivierung der Strafverfolgung in einem nachhaltigen Wirtschaftsstrafrecht? Ein risikozentrierter Ansatz

Akademischer Rat a.Z. Dr. Sven Großmann, Augsburg
Extremisten im Schöffenamt
Zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Schöffen de lege lata und de lege ferenda
 

Schrifttum

Professor Dr. Stephan Stübinger, Hagen
Fritz Bauer, Das Verbrechen und die Gesellschaft

Professor Dr. Christoph Gusy, Bielefeld
Christoph Kehrer, Umfang und Grenzen des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes

Professor Dr. Bernhard Kretschmer, Gießen
Philipp Köhler, Religionsfreiheit und Strafrecht

Rechtsanwalt Dr. Klaus Wasserburg, Mainz
Camilla Bertheau/Werner Beulke/Matthias Jahn/Anke Müller-Jacobsen/Charlotte Schmitt-Leonardy (Hrsg.), Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte, Praxis und Politik
Festschrift für Alexander Ignor zum 70. Geburtstag

 

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Abhandlungen

Professor Dr. Johannes Kaspar, Augsburg
Magna Incertia statt Magna Charta? Das strafrechtliche Bestimmtheitsproblem und Ansätze zu seiner Lösung
Der Beitrag greift anhand des Beispiels der Strafbarkeit von Sitzblockaden im Rahmen von Klimaprotesten das strafrechtliche Bestimmtheitsproblem auf, das sich nicht nur auf der Rechtsfolgenseite, sondern bereits bei der Frage der Strafbarkeit als solcher zeigt. Tendenzen der Relativierung des in Art. 103 Abs. 2 GG formulierten Auftrags an den Gesetzgeber, hinreichend bestimmte Straftatbestände zu schaffen, werden ebenso kritisch erörtert wie die bislang in der Rechtsprechung entwickelten Ansätze zur Lösung oder auch nur Abmilderung des Problems. Abschließend werden einige Ansätze diskutiert, die zu einer Verbesserung der Bestimmtheit und damit auch Vorhersehbarkeit des staatlichen Strafens führen könnten, darunter auch eine Nutzung der Möglichkeiten der empirischen Sozialforschung sowie der Digitalisierung bis hin zum Einsatz von „künstlicher Intelligenz“.

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Privatdozentin Dr. Eva Kiel, Köln
Das (erweiterte) Strafbefehlsverfahren als Ansatz zur Effektivierung der Strafverfolgung in einem nachhaltigen Wirtschaftsstrafrecht? – Ein risikozentrierter Ansatz
Gegenstand des vorliegenden Beitrages sind das Strafbefehlsverfahren und die seit dem Vorstoß der Justizministerkonferenz im November 2022 aktuell wieder vermehrt diskutierten Ansätze zu seiner Erweiterung. Sie werden im Folgenden im Zusammenhang mit dem Bestreben hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsstrafrecht beleuchtet. Eine Thematik, die nicht nur in der Nachhaltigkeitsdebatte dadurch an Bedeutung gewinnt, dass sie unseren Rechtsstaat in einer Spannungslage erscheinen lässt. Zugleich wird sie dazu dienen, den Risikobegriff als Transformator von Nachhaltigkeitsüberlegungen in das Strafprozessrecht zu präsentieren.

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Akademischer Rat a.Z. Dr. Sven Großmann, Augsburg
Extremisten im Schöffenamt
Zum Umgang mit verfassungsfeindlichen Schöffen de lege lata und de lege ferenda
In der vergangenen Legislaturperiode beabsichtigte die Bundesregierung, die Pflicht ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue ausdrücklich gesetzlich zu verankern (BT-Drucks. 20/8761). Sie wollte damit nicht nur die besondere Bedeutung der Verfassungstreuepflicht unterstreichen, sondern zugleich einen zwingenden Berufungsausschlussgrund für Personen schaffen, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen. In Strafverfahren sollte die Berufung eines Schöffen trotz Vorliegens dieses Ausschlussgrundes zu einer revisiblen fehlerhaften Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO) führen. Die Einführung einer solchen Rügemöglichkeit hätte jedoch einen Bruch mit der Systematik der absoluten Revisionsgründe bedeutet und wäre einer möglichst schnellen Abberufung entsprechender Personen sogar entgegengestanden. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition fiel das Gesetzgebungsvorhaben nun dem Diskontinuitätsprinzip anheim. Der aktuelle Gesetzgeber sollte den von der Vorgängerregierung eingeschlagenen Weg nicht weiterverfolgen. Der Rechtsstaat verfügt bereits heute über geeignete Instrumente zur Entfernung verfassungsfeindlicher Schöffen. Deren Wirksamkeit könnte allerdings durch einige zielgerichtete Anpassungen gesteigert werden.

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Verlag C.F. Müller

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