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Ausgabe 9/2023

Abhandlungen

Akad. Rat Dr. Tillmann Horter, Düsseldorf / Professor Dr. Till Zimmermann, Düsseldorf
Die Rechtfertigung der Verwirklichung von Straftatbeständen zum Schutz des Klimas durch die allgemeinen Notrechte (Teil 2)
Zugleich eine Untersuchung zur Notrechtsfähigkeit von Allgemeinrechtsgütern
(Teil 1 in GA 8/2023)

Professor Dr. Dr. h. c. Heike Jung, Saarbrücken
Die Entscheidung. Anmerkungen zu einem „Justizroman“

Professor Dr. Christian Fahl, Greifswald
„Annähernde Spezialität“ – zum Verhältnis von § 241 Abs. 1 StGB n.F. zu § 241 Abs. 2 StGB n.F.

 

Schrifttum

Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, München
Karsten Altenhain/Matthias Jahn/Jörg Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009

Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, München
Tanja Feichtlbauer, Verständigung als Fremdkörper im deutschen Strafprozess? Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des „fair-trial“-Grundsatzes

Professor Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Frankfurt/M.
Andrea Elisabeth Busch, Rechtsauskunft und strafrechtlicher Verantwortungsausschluss. — Zugleich ein intrasystematischer und jurisdiktionsübergreifender Rechtsvergleich

Oberstaatsanwalt Honorarprofessor Dr. Jens Lehmann, Celle
Tim Schütz, „Hoffnungslose Kriminelle“ und „Neigungstäter“. Die Erfassung der Frühkriminalität im wissenschaftlichen Wirken von Friedrich Schaffstein (1905–2001)

Professor Dr. Wolfgang Wohlers, Basel
Helge A. Wiechmann, Nonverbale Verhaltensweisen im Strafprozess

Dipl.-Kfm. Christian Bliesener, LL.B., Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Bremen
Marcus Böttger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis

 

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Abhandlungen

Akad. Rat Dr. Tillmann Horter, Düsseldorf / Professor Dr. Till Zimmermann, Düsseldorf
Die Rechtfertigung der Verwirklichung von Straftatbeständen zum Schutz des Klimas durch die allgemeinen Notrechte (Teil 2)
Zugleich eine Untersuchung zur Notrechtsfähigkeit von Allgemeinrechtsgütern
Nachdem im ersten Teil des Beitrags geklärt worden ist, dass das Rechtsgut „Klima“ ein Allgemeinrechtsgut ist und Allgemeinrechtsgüter notrechtsfähig sind, geht es im vorliegenden zweiten Teil um die Beantwortung der Frage, inwiefern Klimaprotest durch die allgemeinen Notrechte – also Notwehr und Notstand – gerechtfertigt werden kann.
(Teil 1 in GA 8/2023)

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Professor Dr. Dr. h. c. Heike Jung, Saarbrücken
Die Entscheidung. Anmerkungen zu einem „Justizroman“
Der Roman „La décision“ („Diese eine Entscheidung“) der französischen Schriftstellerin Karine Tuil handelt von den Entscheidungsnöten und der allgemeinen Lebenssituation einer französischen Untersuchungsrichterin in der Anti-Terror-Abteilung. Sie ist mit einer Untersuchung gegen einen inhaftierten Syrienheimkehrer befasst, der sich dort dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben soll, und trifft mit seiner Freilassung eine folgenschwere Entscheidung. Der Freigelassene begeht ein Attentat. Der Roman liest sich wie ein Lehrstück über die Psychologie und Soziologie des (untersuchungs)richterlichen Entscheidungsprozesses versehen mit einer rechtsvergleichenden Note. Justizromane wie dieser eröffnen Einblicke in das Berufsfeld, die das gängige juristische Schrifttum nicht liefert.

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Professor Dr. Christian Fahl, Greifswald
„Annähernde Spezialität“ – zum Verhältnis von § 241 Abs. 1 StGB n.F. zu § 241 Abs. 2 StGB n.F.

Die Erweiterung und Umgestaltung des Bedrohungstatbestandes ist bereits als zu weit gehend kritisiert worden; in Bagatellfällen sei er teleologisch zu reduzieren (Engländer, NStZ 2021, 385, 389; Mitsch, ZJS 2022, 182, 183). Viel häufiger wird sich die Praxis aber mit der Frage konfrontiert sehen, ob in ganz „normalen“ Fällen neben § 241 Abs. 2 StGB n.F. auch § 241 Abs. 1 StGB n.F. eingreift oder nicht.

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